FLÄCHENNUTZUNGSPLÄNE


Baugebiet "Rethmar-West"

Region Hannover, Stadt Sehnde, OT Rethmar

Planungszeitraum 2016-2020

  • Städtebauliche Marchbarkeitsstudie
  • Städtebaulicher Entwurf
  • Bebauungspläne
  • Flächennutzungsplanänderung
  • Umweltberichte zu den Bebauungsplänen
  • Biotoptypenkartierung

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Rethmar 2030“ wurden die Möglichkeiten der städtebaulichen Weiterentwicklung des Ortsteils Rethmar aufgezeigt. Auf der Grundlage dieses Entwicklungskonzeptes entstanden der städtebauliche Entwurf, Änderungen im Flächennutzungsplan, die Bebauungspläne sowie die zugehörigen Umweltberichte der Baugebiete „Vorwerks Garten“ und „Backhausfeld“.

Die Siedlungserweiterung wurde in eine zukunftsorientierte Richtung gelenkt, ohne dass dabei die Individualität und die Charakteristik von Rethmar verloren ging. Maßgeblich für die Festsetzungen der Bebauungspläne und die örtlichen Bauvorschriften waren die vorhandenen baulichen Strukturen sowie die naturräumlichen Elemente, das Orts- und Landschaftsbild, die Naherholung und die Regenwasserrückhaltung. Teil der Festsetzung ist die Renaturierung südlich querenden Grabens.


Gewerbegebiet "Sehnde-Ost"

Region Hannover, Stadt Sehnde

Planungszeitraum 2019-2021

  • Städtebaulicher Entwurf
  • Bebauungsplan
  • Flächennutzungsplanänderung 
  • Umweltbericht
  • Biotoptypenkartierung

Das Gewerbegebiet im Nordosten des Ortsteils Sehnde weist seit mehreren Jahrzehnten ein stetiges Wachstum auf, so dass dort gegenwärtig keine größeren Flächen für eine gewerbliche Entwicklung mehr zur Verfügung stehen. Um der Nachfrage zu entsprechen, wurde mit dieser Planung das vorhandene Gewerbegebiet erweitert und zu einem zusammenhängenden Gewerbegebiet entwickelt.


Baugebiet "Keramische Hütte"

Region Hannover, Stadt Sehnde

Planungszeitraum 2016-2017

  • Flächennutzungsplanänderung 
  • Biotoptypenkartierung

Ziel der Planung war, die Flächen für eine Wohnbebauung zu sichern, um zur Deckung des Wohnraumbedarfs der Stadt Sehnde in geeigneter Lage beizutragen. Gewerbliche Nutzung hingegen, die zuvor an dieser Stelle festgesetzt war, soll an anderen Standorten der Stadt Sehnde stattfinden. 


Feuerwehr Sehlde

LK Wolfenbüttel, Samtgemeinde Baddeckenstedt, OT Sehlde

Planungszeitraum 2018-2019

  • Flächennutzungsplanänderung 
  • Biotoptypenkartierung
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung

Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt wurde beschlossen, um die erforderlichen Flächen für die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen der Feuerwehr in Sehlde planerisch zu sichern. 


Feuerwehr Heere

LK Wolfenbüttel, Samtgemeinde Baddeckenstedt, OT Heere

Planungszeitraum 2017-2018

  • Flächennutzungsplanänderung 
  • Biotoptypenkartierung
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung

Wie in Sehlde wurde auch in Heere die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt beschlossen, um die erforderlichen Flächen für das Feuerwehr planerisch zu sichern. 


Baugebiet "Ahlter Feld"

Region Hannover, Stadt Sehnde, OT Höver

Planung und Realisierung 1998-2004

  • Städtebauliches Nutzungskonzept
  • Städtebaulicher Entwurf 
  • Bebauungsplan 
  • Flächennutzungsplanänderung 
  • Grünordnungsplan zum Bebauungsplan
  • Biotoptypenkartierung

Im Jahr 1999 wurde ein städtebauliches Nutzungskonzept für die Entwicklung landwirtschaftlich genutzter Flächen entlang der B 65 am Nordrand der Ortschaft Höver erstellt. Auf dieser Grundlage wurde der Bebauungsplan "Ahlter Feld" einige Jahre später entwickelt. Anlass zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Jahr 2004 waren konkrete Siedlungsabsichten eines Blumengroßmarktes in diesem Gebiet. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der Flächennutzungsplan geändert sowie ein Grünordnungsplan und ein landschaftspflegerischer Begleitplan für die Verlegung und Renaturierung des durch das Plangebiet verlaufenden Höver Wietzegrabens erstellt.

Aufgrund effizienter Zusammenarbeit aller am Planungsprozess beteiligten Akteure war ein zeitoptimierter Planungsprozess möglich: Bereits 7 Monate nach Aufstellungsbeschluss konnte die Rechtskraft für den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan erlangt werden.