EINGRIFFSREGELUNG UND MASSNAHMENPLANUNG


 

Eingriffsregelung (gem. § 15 BNatSchG)

Anwendung verschiedener Kompensationsmodelle z.B.

  • Modell des NLWKN (nach Breuer)
  • Modell des Niedersächsischen Städtetages
  • Osnabrücker Modell

 

Maßnahmenplanung

Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG)

Vorschläge für Textliche Festsetzungen und Hinweise in Bebauungsplänen

Entwicklung von konkreten Maßnahmenvorschlägen unter Abstimmung z.B. mit

  • Fachbehörden 
  • örtlichen Naturschutzorganisationen 
  • fachkundigen Personen vor Ort